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Incoterms im Messingexport: EXW, FOB und CIF für Schrotthändler einfach erklärt

Ein deutscher Schrotthändler verkauft 22 Tonnen sortiertes Gelbmessing an einen Käufer in Indien. Preis und Menge stehen – offen ist nur: Wer zahlt die Seefracht, wer trägt das Risiko bei einem Schaden im Hafen, und wer erledigt die Ausfuhrpapiere? Das regeln die Incoterms im Messingexport: elf standardisierte Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC) in der Fassung Incoterms® 2020.

Incoterms im Messingexport

Was Incoterms regeln – und was nicht

Incoterms legen fest, wer die Ware an welchem Punkt übernimmt, wer Transport und Versicherung bezahlt und ab wann das Verlustrisiko auf den Käufer übergeht. Sie regeln weder den Kaufpreis noch die Zahlungsweise noch den Eigentumsübergang. Wer das weiß, verwechselt die Klausel nicht mit dem Zahlungsziel und nicht mit dem Kaufvertrag.

Die elf Klauseln der Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC) gelten weltweit. Sie funktionieren nur mit derselben Fassung und demselben benannten Ort: „FOB Hamburg, Incoterms® 2020″ ist verwertbar, ein bloßes „FOB” im Angebot nicht. Zum Ablauf und zu den Dokumenten siehe unseren Überblick zum Messing-Export.

EXW – ab Werk: der Käufer holt die Ware ab

EXW heißt „Ex Works”, auf Deutsch „ab Werk”. Der Verkäufer stellt die Ware auf seinem eigenen Gelände zur Verfügung – mehr nicht: Er muss sie weder verladen noch zur Ausfuhr abfertigen. Vom Hoftor an zahlt der Käufer alles und trägt das Risiko.

Der Haken sitzt in der Ausfuhr: Ein Käufer ohne Niederlassung in Deutschland kann die Ausfuhranmeldung über ATLAS nur schwer selbst erledigen. Meist beauftragt er einen deutschen Spediteur, oder der Verkäufer übernimmt sie gegen Gebühr – schriftlich festhalten. Ein EXW-Preis liest sich im Vergleich oft am günstigsten, doch der Käufer rechnet seine Transportkosten hinzu. Vergleichbar sind Angebote nur mit derselben Klausel. Warenwert und Transportkosten stehen im Messing-Preisrechner deshalb getrennt.

FOB – frei an Bord: der Übergang am Schiff

FOB heißt „Free On Board”, frei an Bord. Der Verkäufer bringt die Ware in den benannten Verschiffungshafen, erledigt die Ausfuhr und lädt sie auf das vom Käufer benannte Schiff. Sobald die Ware an Bord ist, geht das Risiko auf den Käufer über. Seefracht und Versicherung zahlt der Käufer, er bucht auch das Schiff.

Für Messing gilt FOB vielen Händlern als fair: Der Verkäufer kontrolliert die Ware bis zur Verladung, der Käufer bestimmt Fracht und Versicherer. FOB gilt allerdings nur für den See- und Binnenschiffstransport. Wer den Container an einem Inlandterminal an einen Spediteur übergibt, ist nicht „an Bord” – für diesen Fall gibt es FCA (frei Frachtführer). Das Konnossement belegt die Verladung; der Wiegeschein schützt beide Seiten bei der Abrechnung.

CIF – Kosten, Fracht und Versicherung bis zum Zielhafen

CIF bedeutet „Cost, Insurance and Freight”: Kosten, Versicherung und Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen zahlt der Verkäufer. Er bucht das Schiff und schließt die Seeversicherung ab. So weit klingt CIF nach der bequemsten Lösung für den Käufer – und genau hier liegt der bekannteste Irrtum.

Bei CIF geht das Risiko bereits im Verschiffungshafen auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord ist. Der Verkäufer zahlt zwar Fracht und Versicherung bis zum Zielhafen, aber bei einem Schaden auf See macht der Käufer den Schaden bei der Versicherung geltend – nicht beim Verkäufer. Kosten und Risiko laufen auseinander: Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Ziel, das Risiko nur bis zur Verladung. Die Mindestversicherung (Institute Cargo Clauses C) muss mindestens 110 Prozent des Vertragswertes abdecken.

EXW, FOB und CIF im Vergleich

Die Tabelle fasst Incoterms im Messingexport für die drei Klauseln zusammen – und zeigt, warum derselbe Container je nach Klausel einen anderen Preis trägt.

KlauselVerkäufer zahlt bisRisiko geht über beiVersicherung
EXW (ab Werk)Bereitstellung am PlatzZurverfügungstellungKäufer
FOB (frei an Bord)Verladung an BordWare an BordKäufer
CIF (Kosten, Versicherung, Fracht)ZielhafenWare an BordVerkäufer (Mindestdeckung)

Als Faustregel: Je weiter die Klausel reicht, desto höher der Angebotspreis.

Welche Klausel passt zu welchem Messinggeschäft?

Keine Klausel passt für jeden Verkauf. Die Wahl hängt davon ab, wer den Transport besser organisieren kann und wer das Risiko tragen will.

Ohne Seestrecke greifen andere Klauseln: FCA für die Übergabe an den Frachtführer, DAP für die Lieferung an einen Ort im Zielland. Auch die Exportverpackung für Messing gehört in die Kalkulation.

Fehler, die bei Incoterms bares Geld kosten

Die meisten Streitfälle entstehen aus einer Klausel, die unvollständig im Vertrag steht. Drei Muster kehren immer wieder: eine Klausel ohne benannten Ort, eine alte Fassung ohne Jahreszahl und FOB für einen Container, der nie ein Schiff von innen sieht, weil er am Terminal übergeben wurde. Dazu kommt die Verwechslung von Kosten und Risiko bei CIF.

Incoterms im Messingexport richtig in den Vertrag schreiben

Schreiben Sie Klausel, benannten Ort und Fassung in einer Zeile: „CIF Nhava Sheva, Incoterms® 2020″. Legen Sie daneben fest, wer die Dokumente liefert – Handelsrechnung, Packliste, Wiegeschein, Konnossement – und ob ein Materialzeugnis verlangt wird. Wie sich Chargenreinheit mit Materialzeugnissen nachweisen lässt, erklärt ein eigener Ratgeber. Die Lieferklausel sagt nichts darüber, wann das Geld fließt. Was sich für welche Kundenbeziehung eignet, zeigt unser Ratgeber zur Zahlungssicherheit im Exportgeschäft.

Häufige Fragen zu Incoterms im Messingexport

Gilt FOB auch für Container, die am Inlandterminal übergeben werden?

Nein. FOB greift erst, wenn die Ware an Bord des Schiffes ist. Wer den Container am Terminal übergibt, sollte FCA vereinbaren – sonst ist unklar, wer zwischen Terminal und Schiff das Risiko trägt.

Wer zahlt bei CIF, wenn die Ware auf See beschädigt wird?

Der Schaden trifft den Käufer, weil das Risiko bereits bei der Verladung übergegangen ist. Er meldet ihn bei der Versicherung, die der Verkäufer abgeschlossen hat.

Ersetzt die Incoterms-Klausel den Kaufvertrag?

Nein. Sorte, Menge, Preis, Zahlungsweise, Qualitätsprüfung und Liefertermin gehören in den Kaufvertrag. Die Klausel regelt nur Kosten, Risiko und Transportpflichten.

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